Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
13. März 2020. Wir freuen uns sehr, dass auf unsere Initiative hin die “Revitalisierung synagogaler Chormusik des 19. und 20. Jahrhunderts Mittel- und Osteuropas” in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden ist – als gutes Praxisbeispiel für die Erhaltung von Kulturerbe!
Seit seiner Gründung 1962 widmet sich der Leipziger Synagogalchor ausschließlich jüdischer Musik. Die synagogalen Gesänge, die in den liberalen (und mit Orgeln ausgestatteten) Synagogen entstanden, sind dabei Hauptanliegen des Chores. Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes war uns seit langem ein Anliegen, für das wir zahlreiche andere Ensembles und Institutionen (Synagogal Ensemble Berlin, Shalom Chor Berlin, Synagogalchor Hannover, Synagogenchor Dresden, Abraham Geiger College Potsdam, HfM Weimar/ Lehrstuhl für die Geschichte jüdischer Musik, Villa Seligmann Hannover, Louis Lewandowski Festival Berlin) für einen gemeinsamen Antrag bei der Deutschen UNESCO-Kommission unter unserer Federführung gewinnen konnten.
Im Schreiben der Kommission heißt es: „Das Expertenkomitee würdigt, dass sich diese Musiktradition an europäisch-christlicher Musik orientiert, aber gleichzeitig ihre jüdischen Wurzeln bewahrt hat. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten in den 1930er Jahren und der daraus folgenden Zerstörung der Synagogen und Verfolgung der Juden verschwand auch die synagogale Chormusik. Besonders positiv anzumerken ist, dass die Musiktradition heute von einigen Chören wiederbelebt wird, die das Repertoire der Komponisten der synagogalen Chormusik einstudieren und weiterentwickeln – auch im Austausch miteinander – und diese in Konzerten und Festivals zur Aufführung bringen.“